Endschuhe
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Kalte
Füße? Im Winter auf der Ostalb keine Seltenheit! Doch es gibt ein sehr
gutes Mittel dagegen - besonders unsere Mitbürger aus Burgberg können
uns spontan eines empfehlen: Endschuhe! Was
hat es nun auf sich mit diesen Enddeppern - wie sie auch genannt werden? Diese aus Filz-Enden kunstvoll über einen
Leisten geflochtenen Hausschuhe, die innen mit Abfallschurwolle gefüttert
werden und mit Baumwollstoff ausgekleidet, auf eine dicke Filzsohle
aufgeklebt sind, wärmen alle kalten Füße und haben zudem durch ihre
Farbenvielfalt ein gefälliges Aussehen. Doch,
wie kam der Endschuh nach Burgberg? Es
war im Jahr 1875, als der Musiker Franz Josef Heidler, der Trompeter und
später Chorleiter bei den Dragonern in Ulm war, eine Bauerstochter aus
Waldmössing bei Oberdorf im Schwarzwald heiratete. Die junge Frau -Sophie
Rot - war in einem Ulmer Hotel Köchin gewesen. Die beiden siedelten nach
Burgberg. Da
Franz Heldler als Trompeter bei Hochzeiten in der Umgebung spielte, wurde
Sophie Heidler mit Persönlichkeiten der damaligen Zeit bekannt, unter
anderem mit Frau Joos, der Schwester des Filzfabrikanten Kommerzienrat Hähnle
aus Giengen und mit Margarete Sfeiff. Durch
Frau Joos wurden ihr Filzreste geliefert und sie lernte somit aus Abfällen
brauchbare Dinge anzufertigen. Sophie
Heidler war mit Flechtarbeiten vertraut durch das in ihrer Heimat
verbreitete Anfertigen von Strohhüten. So
begann sie aus den selbst zugeschnittenen Filzstreifen auf Schusterleisten
einfache und brauchbare Schuhe zu flechten. Dieses neue Handwerk
entwickelte sich weiter. Somit war der Endschuh geboren. Ein
Segen für das Örtchen Burgberg. Denn in keinem Ort des Kreises war die
Not größer, da die Gemarkung des Ortes klein und kärglich war und so
nur wenigen Bewohnern eine landwirtschaftliche Nutzung erlaubte. Die
meisten Bewohner schufen sich daher andere Verdienstmöglichkeiten, um für
ihre Familien sorgen zu können. Sie mussten sich als Tagelöhner
verdingen oder auf Wanderschaft gehen - oder sie schufteten als
Heimarbeiter. Bereits
im 18, Jahrhundert gab es einen Gewerbelehrer, der den Einwohnern das
Korbmachen lehrte. Andere fertigten Rechen, Bürsten, Siebe und/oder
Besen. Die Frauen strickten Kleidungsstücke. Alles das verkauften die
Bewohner oder tauschten es gegen Lebensmittel ein. Und
nun gab es ein neues Produkt - so würde man heute sagen -, das in
Handarbeit hergestellt werden konnte, und das es nur in Burgberg gab: den Endschuh. Denn
Jene Sophie Heidler verkaufte ihre Endschuhe an die Firma Stadtmüller in
Giengen und gab sie Hausierern zum Verkauf mit. Nach und nach lehrte sie
vielen anderen ihrer Burgberger Nachbarn die Herstellung Jener Endschuhe.
Sie selbst stellte den Burgbergern das Material und die Arbeitsmittel zur
Verfügung und nahm als Gegenleistung die fertigen Schuhe in Empfang.
Zudem erhielten die Arbeiter Brot und andere Lebensmittel aus Sophies Krämerladen
in der Hinteren Gasse zum Tausch - oder auch gegen Geld. Um
das Jahr 1900 zahlte Sophie Heidler für ein Paar Endschuhe in normaler
Erwachsenengröße zehn Pfennig, das war damals der Preis für einen
halben Liter Bier. Bis zu einer Mark am Tag konnte ein fleißiger
Heimarbeiter bei der Fertigstellung von acht bis zehn Paar Endschuhen am
Tag verdienen. Ein Arbeiter in der Filzfabrik verdiente damals 1,25 Mark
am Tag. Sicher
war die Bezahlung ein Hungerlohn, da ja die ganze Familie mitarbeiten
musste, um eine ausreichende Menge an Schuhen zu flechten, aber es war in
jenen schweren Zeiten eine weitere Möglichkeit, um den Lebensunterhalt
der Familie zusammenzutragen. Ein
neues Problem für den Verkauf der Endschuhe an der Haustür findet sich
in den Gemeinderatsprotokollen der Gemeinde Burgberg aus dem Jahr 1926: Bei
der Sitzung am 22. Mai 1926 beschloss der Gemeinderat, beim Bezirksrat für
den Oberamtsbezirk Heidenheim gemäß § 66 der Gewerbeordnung den Antrag
zu stellen, die in Burgberg gefertigten Korbwaren und Endschuhe zu Gegenständen
des Wochenmarktes zu erklären, Warum
wurde dieser Antrag gestellt? Sollten die Endschuhe zu Gegenständen des
Wochenmarktes erklärt werden, dann war es möglich, diese im Umkreis von
15 Kilometern des Wohnortes des Herstellers ohne Wandergewerbeschein zu
verkaufen. Bis
dahin war das Hausieren im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnortes ohne
Wandergewerbeschein von den Polizeibeamten anerkannt worden, da diese die
Korbwaren und Endschuhe als selbst verfertigte Waren im Sinne des § 66
der Gewerbeordnung anerkannten. Die
Bewohner waren daher auch davon ausgegangen. Jetzt
sollte diese Auffassung offiziell und amtlich besiegelt werden, um den
Burgbergern auch zukünftig dieses Recht zu sichern. Dieser Einsatz war
notwendig geworden, da es zu einer Strafverfügung gegen einen Korbmacher
gekommen war, der ohne Wandergewerbeschein seine Ware verkauft hatte - wie
bis dahin üblich. Doch
der Bezirksrat für den Oberamtsbezirk Heidenheim lehnte den Antrag mit
folgender Begründung ab: §
59 der Gewerbeordnung sagte aus, dass ein Wandergewerbeschein nicht
notwendig gewesen wäre, wenn im Umkreis von 15 Kilometern des eigenen
Wohnortes selbst verfertigte Waren angeboten worden wären, die Gegenstände
des Wochenmarktes gewesen wären. Diese
Gegenstände des Wochenmarkfes wurden dann in der Gewerbeordnung
beschrieben: u. a. Waren, die in Nebenbeschäftigung der Landleute der
Gegend oder durch Tagelöhner hergestellt wurden. Als
„Landleute" laut der Gewerbeordnung wurde die Landwirtschaft
treibende Bevölkerung betitelt, Hierzu zählten die Bewohner Burgbergs
nicht. Zudem setzte das Herstellen der Waren eine gewisse Ausbildung und
Übung voraus, sodass keine Tagelöhnerarbeit vorlag. Ein
zweiter Punkt betraf die so genannte „Ortsgewohnheit", das heißt
das ortsübliche, traditionelle Herstellen der Waren. Diese stellte der
Gemeinderat in seinem Antrag wie folgt dar: „Die Anfertigung von
Korbwaren (...) und von Endschuhen wird in Burgberg
seit alters beinahe in jedem Hause als Nebenbeschäftigung
betrieben" und weiter „bildet diese Beschäftigung für viele
Einwohner einen nicht unwesentlichen Nebenverdienst".
Diese
Ortsgewohnheit der Herstellung von Korbwaren und Endschuhen erkannte der
Bezirksrat zwar an - es musste hier jedoch die Ortsgewohnheit in
Verbindung mit dem Bedürfnis nach der Ware geprüft werden. Bei
der Frage des Bedürfnisses galt jedoch nur das Interesse der Bewohner des
Absatzgebietes. Heute würde man sagen, dass es von vornherein zu klären
war, ob es auch einen Absatzmarkt für die Produkte gäbe. Dieses
Bedürfnis nach der Erweiterung der Wochenmarktgegenstände erkannte der
Bezirksrat nicht an: Auf dem Heidenheimer Wochenmarkt waren weder
Korbwaren noch
Endschuhe feilgeboten worden
und daher auch nicht gängig. Kurz gesagt, nach Ansicht des Bezirksrates
bestand kein Absatzmarkt für die Waren. Bei
der Gemeinderatssitzung in Burgberg vom 13. August 1926 wurde der
Beschluss gefasst, Beschwerde gegen den Beschluss des Bezirksrates bei der
Ministeialabteilung für Bezirks-und Körperschaftsverwaltung zu führen.
Gleichzeitig wurde die Bitte an die Behörde gerichtet, den Beschluss
aufzuheben und die Korbwaren und Endschuhe zu Gegenständen des
Wochenmarktes zu erklären. Das
württembergische Arbeits- und Ernährungsministerium nahm in einem
Schreiben
vom 11. Oktober 1926 Stellung zu dem Beschluss des Gemeinderates. Die
Beschwerde gegen den Bescheid des Bezirksrates wurde als unbegründet
abgewiesen. Zudem
konnte der Bitte nach Aufhebung des Bescheides nicht nachgekommen werden,
da die zuständige Verwaltungsbehörde der Bezirksrat Heidenheim war, der
auf Antrag der Gemeindebehörde befugt war, zu bestimmen, welche Gegenstände
zu den Wochenmarktartikeln gehören. Die Gemeindebehörde, die den Antrag
stellte, musste jedoch eine Gemeinde sein, in der Wochenmärkte
stattfanden. Das war in Burgberg nicht der Fall. Daher hatte Burgberg kein
Antragsrecht. Somit
beschloss der Burgberger Gemeinderat in seiner Sitzung vom 23. Oktober
1926, die Einwohnerschaft durch ortsübliche Bekanntmachung auf das
Erfordernis eines Wandergewerbescheins hinzuweisen. Vom
20. Oktober 1926 bis zum 11. November 1926 hing die
„Bekanntmachung" aus. Hiernach
musste jeder, der selbst verfertigte Waren auch im Umkreis von 15
Kilometern seines Wohnortes von Haus zu Haus anbietet, im Besitz eines
Wandergewerbescheins und Straßensteuerheftes sein. Heute
sind es nur noch wenige Frauen, die die Kunst des Endschuhmachens
verstehen. Zu
ihnen gehört Frau Luitgard Schwenk. Sie selbst hat das Endschuhflechten
von ihrer Großmutter gelernt. Schon als Kind begleitete sie ihre Großmutter
zu Fuß bis nach Offingen zur dortigen Filzfabrik. Mit dem
Leiterwagen holten sie hier
Filzreste ab. Von den Bediensteten gab es dann immer etwas Gutes zu
trinken. Während des Zweiten Weltkrieges und in der Nachkriegszeit war es
so gut wie
unmöglich, Filzreste zu bekommen.
Denn die Filzfabriken, sowohl in Giengen als auch in Offingen, litten
selbst unter der Rohstoffknappheit war die Abgabe von Filzabfällen
die
Offinger Filzfabrik frühestens ab April /Mai 1946 offiziell möglich.
Frau
Schwenk erzählte nicht nur über die mit dem Herstellen von Endschuhen
Es
beginnt mit dem Schneiden der Filzreste zu Streifen. Diese Streifen werden Nun
beginnt das Flechten bis zur Nase, das heißt von vorne (ab Zehenspitzen) Ab
der Öffnung wird jetzt rechts- und linksdrehend bis zur Ferse geflochten. Nach
Beendigung des Flechtens werden die Nägel, um die zu Beginn die Jetzt
muss noch der Futterstoff zugeschnitten und die Futterwolle (von Schafen) Der
Schuh wird umgedreht auf rechts. Die Sohle wird aus festem Filz Die
Arbeitszeit für eine geübte Endschuhmacherin beträgt für ein Paar etwa Die
Beschreibung des Arbeitsganges soll keine genaue Anleitung zum Flechten Selbst
in Stuttgart auf der CMT-Messe war die Stadt Giengen 1998 durch Für
Frau Schwenk ist die Endschuh-Herstellung heutzutage ein Hobby. Quellen
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